Unser Immobilien-Tipp für Eigentümer
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf besteht aus vielen kleinen Entscheidungen. Entdecken Sie mit einem Klick einen neuen Tipp rund um Verkauf, Vorbereitung und Vermarktung Ihrer Immobilie.
Klicken Sie auf „Neuen Tipp anzeigen“, um einen Immobilien-Tipp für den Verkauf Ihrer Immobilie zu erhalten.
Konditionen & wichtige Hinweise
Damit Ihre Empfehlung und eine mögliche Tippgeber-Provision korrekt berücksichtigt werden können, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise zu unserem Tippgeberprogramm.
Weitergabe personenbezogener Daten
Bitte vergewissern Sie sich vor der Übermittlung, dass Sie berechtigt sind, die personenbezogenen Daten der empfohlenen Person an das Stockhausen Immobilien Team weiterzugeben.
Sofern Sie uns eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der empfohlenen Person mitteilen, können Sie im Tippgeberformular zusätzlich angeben, ob die Person einer entsprechenden Kontaktaufnahme durch uns zugestimmt hat.
Steuerlicher Hinweis für private Tippgeber
Erhalten Sie für eine erfolgreiche Empfehlung eine Tippgeber-Provision, kann diese steuerlich relevant sein. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen können als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG einzuordnen sein.
Entsprechende Einkünfte sind nach dieser Vorschrift nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen. Ab 256 € kann eine Einkommensteuerpflicht bestehen.
Regelmäßige Tippgebertätigkeit
Sind Sie nicht nur gelegentlich, sondern selbstständig und nachhaltig als Tippgeber tätig, kann Ihre Tätigkeit umsatzsteuerlich als unternehmerische Tätigkeit einzuordnen sein.
Sollten Sie Ihre Tippgebertätigkeit unternehmerisch ausüben oder umsatzsteuerpflichtig sein, informieren Sie uns bitte vor Auszahlung der Tippgeber-Provision. So können wir die Abrechnung und Auszahlung entsprechend berücksichtigen.
Ob und in welchem Umfang Ihre Tippgeber-Provision einkommen- oder umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und der Art Ihrer Tippgebertätigkeit ab.
Wenn Sie regelmäßig Empfehlungen aussprechen oder bereits unternehmerisch tätig sind, teilen Sie uns dies bitte vor einer Auszahlung mit.
