Tippgeber

Vielleicht kennen Sie schon unseren nächsten Verkäufer.

Sie kennen jemanden, der über den Verkauf einer Immobilie nachdenkt? Übermitteln Sie uns Ihren Hinweis ganz einfach in wenigen Schritten. Wir kümmern uns anschließend um alles Weitere.

01 Tipp abgeben
02 Wir übernehmen
03 Prämie erhalten
Ihr Immobilien-Tipp Schritt 1 von 5
Schritt 01

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Damit wir Ihren Tipp eindeutig zuordnen und Sie bei Rückfragen erreichen können, benötigen wir zunächst einige Angaben zu Ihnen.

Schritt 02

Wen möchten Sie uns empfehlen?

Teilen Sie uns einfach die Informationen mit, die Ihnen bereits bekannt sind.

Schritt 03

Um welche Immobilie geht es?

Geben Sie so viele Informationen an, wie Ihnen bereits bekannt sind. Auch unvollständige Angaben sind möglich.

Wird die Immobilie aktuell öffentlich zum Verkauf angeboten?
Hinweis: Die Angabe, ob die Immobilie aktuell öffentlich angeboten wird, dient zunächst nur der besseren Einordnung Ihres Tipps.
Schritt 04

Fast geschafft

Bitte bestätigen Sie noch die Angaben zur Datenweitergabe und zum Datenschutz.

Bedingungen für die Tippgeber-Prämie
  • Die Immobilie ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
  • Die Voraussetzungen für eine mögliche Tippgeber-Prämie werden nach Eingang des Tipps durch uns geprüft.
  • Die Vermittlung führt über das Stockhausen Immobilien Team zu einem erfolgreichen notariellen Kaufabschluss.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und nicht durch unlautere Maßnahmen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt und kommt es über uns zu einem erfolgreichen notariellen Kaufabschluss, erhalten Sie 10 % unserer Maklerprovision.

Ihre Bestätigungen

Kontaktaufnahme mit der empfohlenen Person

Bitte bestätigen Sie nur, was tatsächlich mit der empfohlenen Person vereinbart wurde. Diese Angaben sind freiwillig.

Schritt 05

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Ist alles richtig? Dann können Sie Ihren Immobilien-Tipp direkt an das Stockhausen Immobilien Team übermitteln.

Ihre Kontaktdaten

Empfohlene Person

Immobilie

Kontaktfreigaben

Vielen Dank für Ihren Tipp!

Ihre Angaben wurden erfolgreich an das Stockhausen Immobilien Team übermittelt. Wir prüfen Ihren Hinweis und melden uns bei Bedarf bei Ihnen.

Unser Immobilien-Tipp für Eigentümer

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf besteht aus vielen kleinen Entscheidungen. Entdecken Sie mit einem Klick einen neuen Tipp rund um Verkauf, Vorbereitung und Vermarktung Ihrer Immobilie.

Immobilien-Tipp

Klicken Sie auf „Neuen Tipp anzeigen“, um einen Immobilien-Tipp für den Verkauf Ihrer Immobilie zu erhalten.

10 Tipps verfügbar
Gut zu wissen

Konditionen & wichtige Hinweise

Damit Ihre Empfehlung und eine mögliche Tippgeber-Provision korrekt berücksichtigt werden können, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise zu unserem Tippgeberprogramm.

01

Weitergabe personenbezogener Daten

Bitte vergewissern Sie sich vor der Übermittlung, dass Sie berechtigt sind, die personenbezogenen Daten der empfohlenen Person an das Stockhausen Immobilien Team weiterzugeben.

Sofern Sie uns eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der empfohlenen Person mitteilen, können Sie im Tippgeberformular zusätzlich angeben, ob die Person einer entsprechenden Kontaktaufnahme durch uns zugestimmt hat.

02

Steuerlicher Hinweis für private Tippgeber

Erhalten Sie für eine erfolgreiche Empfehlung eine Tippgeber-Provision, kann diese steuerlich relevant sein. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen können als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG einzuordnen sein.

Entsprechende Einkünfte sind nach dieser Vorschrift nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen. Ab 256 € kann eine Einkommensteuerpflicht bestehen.

03

Regelmäßige Tippgebertätigkeit

Sind Sie nicht nur gelegentlich, sondern selbstständig und nachhaltig als Tippgeber tätig, kann Ihre Tätigkeit umsatzsteuerlich als unternehmerische Tätigkeit einzuordnen sein.

Sollten Sie Ihre Tippgebertätigkeit unternehmerisch ausüben oder umsatzsteuerpflichtig sein, informieren Sie uns bitte vor Auszahlung der Tippgeber-Provision. So können wir die Abrechnung und Auszahlung entsprechend berücksichtigen.

Schon gewusst? Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab

Ob und in welchem Umfang Ihre Tippgeber-Provision einkommen- oder umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und der Art Ihrer Tippgebertätigkeit ab.

Wenn Sie regelmäßig Empfehlungen aussprechen oder bereits unternehmerisch tätig sind, teilen Sie uns dies bitte vor einer Auszahlung mit.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine andere hierzu befugte Stelle.